Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 7+8 – Entwurf eines Gesetzes der Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:
Heute behandeln wir zwei komplexe Gesetze in zweiter Lesung. Das Ziel hierbei ist klar: Wir möchten eine verfassungskonforme Besoldung sicherstellen. Für das Land ist das ein großer, aber auch notwendiger Schritt. Die Ministerin hat auf die Gesamtkosten von etwa 130 Millionen Euro jährlich und einmalig etwa 16 Millionen Euro hingewiesen. Diese Größen sind für das Land gewiss keine Kleinigkeit, auch wenn die Wünsche natürlich noch deutlich größer sind. Aber worum gehts?
Zunächst möchte ich in aller Kürze auf das eingehen, was alle sinnvoll und gut finden. So bleibt auch noch etwas Raum für das Kontroverse:
- Wir streichen die unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A5.
- Wir streichen die erste Erfahrungsstufe für alle Beamt*innen.
- Wir heben den kinderbezogenen Familienzuschlag für jedes Kind um 40 Euro an
- Wir heben die Beihilfebemessungssätze für Lebenspartner*innen und Kinder an.
Soweit der Konsens, kommen wir zur Kontroverse. Mit unseren einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlägen betreten wir einen neuen Weg. Eine Blaupause dafür gibt es nicht. Und ja, ob dieser Weg verfassungskonform ist, gilt als strittig. Eine Rechtsprechung dazu gibt es allerdings nicht und entscheiden wird es letztlich ein Gericht.
Zur Sicherung des Abstandes zur Grundsicherung werden wir künftig einkommensabhängige Familienergänzungszuschläge schaffen. Ich finde es richtig, dass wir mit dieser Besoldungsreform insbesondere die unteren Besoldungsstufen und Familien stärken. Damit folgen wir der gesellschaftlichen Realität und kehren von der Alleinverdienstannahme ab. Außerhalb des Beamtentums ist das längst Standard der eherechtlichen Regelungen des bürgerlichen Rechts. Ja, wir tun mit diesem Gesetz das Notwendige und leisten keine großen Sprünge darüber hinaus. Ich halte das für angemessen.
Letztlich bleibt die Hoffnung, dass auch andere Länder diesen Weg gehen. Erste Anzeichen, etwa aus Rheinland-Pfalz, gibt es bereits. Denn unser Auftrag ist nicht nur auf den ausgetrampelten Pfaden weiterzugehen. Darum möchte ich meine Rede mit einem Hinweis auf das Fortentwicklungsgebot in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz beenden. Es ist eben auch unsere Pflicht, das Beamtenrecht fortzuentwickeln. Dafür gehen wir heute einen wichtigen Schritt.
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