TOP 10 – Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein
Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich soll es heute nicht um das schon sehr häufig im Landtag besprochene Thema des Tariftreue- und Vergabegesetzes gehen. Trotzdem werden SPD und SSW heute ihren Fokus auf dieses Thema legen, was jedem natürlich freigestellt ist. Ja, auch aus Grüner Sicht wäre ein Tariftreue- und Vergabegesetz wichtig und gut. Aber in den Koalitionsverhandlungen zum Schwarz-Grünen Bündnis konnten wir uns mit dieser Forderung nicht durchsetzen. Die Gründe dafür sind bekannt: Zu viel Bürokratie.
Dass dieses Thema hoch umstritten und umkämpft ist, zeigt ja auch der Verlauf auf Bundesebene. Dort wurde das Tariftreue- und Vergabegesetz immerhin im Koalitionsvertrag aufgenommen. Anschließend allerdings so lange von der FDP blockiert, bis diese die Koalition gesprengt hat und es so vorerst nicht zur Umsetzung kommt. Obwohl der Wille bei SPD und Grünen stets da war, ist es also nicht gelungen.
Die heute vorliegenden Änderungen sind von sehr viel kleinerer Bedeutung: Wir nehmen kleinere Anpassungen an geltendes EU-Recht vor. So werden insbesondere kleinere Unternehmen entlastet, die ansonsten in einer schwer zu erfüllenden Bürokratie gebunden wären. So kann eine Überforderung folgen, die schließlich zu Fehlern führt. Diese Fehler können dazu führen, dass Rückforderungen fällig oder EU-Förderungen an Schleswig-Holstein reduziert werden. Das ergibt alles keinen Sinn.
Außerdem werden wir den Vergabemindestlohn auf Landesebene aus dem Gesetz streichen und auch sonst kleinere Anpassungen vornehmen. Der Vergabemindestlohn kommt aus einer Zeit und einer Logik, als es noch keinen allgemeinen Mindestlohn gab. Dieser ist heute aber eingeführt und wirkt. Einen eigenen Vergabemindestlohn braucht es daher nicht, zumal dieser immer noch abgefragt wird und so zu unnötiger Bürokratie führt.
Der Mindestlohn ist eine beinahe beispiellose wirtschaftspolitische Erfolgsgeschichte. Die Horrorszenarien, die in der Debatte vorher eingebracht wurden, haben sich nicht bewahrheitet. Und ja, hier gibt es auch in Deutschland noch was zu tun: Die EU-Mindestlohnrichtlinie fordert, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohnes betragen sollte. In Deutschland entspricht das 2024 etwa 14 Euro.
Da sind wir aktuell nicht. Aber wir sind so viel weiter als noch vor 15 Jahren. Mit einem Mindestlohn von mittlerweile über 12 Euro hat die Ampel übrigens eines ihrer Kernversprechen zügig erfüllt und das Leben der Menschen unmittelbar deutlich verbessert. Auch das dürfen wir nicht vergessen.
Vielen Dank!
Kleinere Anpassungen im Vergaberecht
Meine Rede zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 21.11.2024
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