Bereits 1930 wurde in Bayern ein Schächtverbot beschlossen. Heute gilt dies als eines der ersten antisemitischen Gesetze zur Ungleichbehandlung von JüdInnen. Damals ging es nicht um Tierschutz, es ging um Diskriminierung. Und auch bei dem heute von der AfD vorgelegten Antrag geht es nicht um Tierschutz, es geht um die Diskriminierung einer religiösen Minderheit!
Die AfD hat in ihrem Wahlprogramm das Wort „Tierschutz“ nicht ein einziges Mal erwähnt, abgesehen von ein paar dünnen Worten zu „Tierwohl“ ist da nur Ebbe. Auch in der Tierschutzpolitik ist die AfD ein Wolf im Schafspelz und als diesen werden wir sie immer wieder enttarnen!
Wie ist die Lage in Schleswig-Holstein? Betäubungsloses Schlachten ist in Deutschland verboten. Von diesem Verbot kann es gut begründete Ausnahmen geben. Diese Ausnahmeregelungen sind sehr restriktiv geregelt und sowohl durch die Religionsfreiheit, als auch durch die Berufsfreiheit gerechtfertigt. In Schleswig-Holstein wurde eine solche Ausnahme letztmals 2004 vergeben. Das bedeutet, in Schleswig-Holstein finden keine betäubungslosen Schlachtungen aus religiösen Gründen statt!
Aber das interessiert die AfD nicht, es geht nicht um das Lösen von Problemen, es geht um das Setzen einer Agenda und das Erschweren von jüdischem und vor allem muslimischem Leben in Deutschland. Dafür ist die AfD sogar bereit, Äußerungen von EU-Institutionen über die Urteile höchster deutscher Gerichte zu stellen. Das ist an Absurdität kaum zu übertreffen. Obendrein geht die Argumentation der AfD nicht auf, denn ihr eigenes Wahlprogramm möchte die Begründung des Europäischen Gerichtshofes aushebeln. Der AfD geht es um die Erschwerung jüdischen und vor allem muslimischen Lebens in Deutschland!
Wir Grüne setzen uns für tierleidmindernde Alternativen wie etwa der Elektrokurzzeitbetäubung ein.
Der AfD geht es nicht um Problemlösung, sondern darum eine Agenda gegen religiöse Minderheiten zu setzen.
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