Im April hat sich die Koalition bereits geeinigt und verkündet, das Grundsteuermodell des Bundes umzusetzen. Bekanntlich hat diese Einigkeit nicht lange gehalten. FDP und CDU verschickten munter Pressemitteilungen, in denen sie Modelle aus Bayern oder Hamburg forderten und ankündigten, die Grundsteuer zum Wahlkampfthema zu machen.
Eine Änderung der Grundsteuer ist allerdings jedes Mal extrem teuer und verwaltungsaufwendig, daher wäre es fragwürdig, die Grundsteuer zum Spielball der Wahlkämpfe zu machen. Darum haben wir uns als Grüne entschieden die Diskussion auch in der Koalition erneut zu führen.
Wir haben daraufhin das Bodenwertmodell (BaWü) vorgeschlagen, welches auch von der CDU befürwortet wird. Die FDP lehnte das allerdings kategorisch ab. Die FDP forderte das reine Flächenmodell (Bayern) und brachte als aus ihrer Sicht Kompromissvorschlag das Flächen-Lage-Modell (Hessen) ein. Die CDU wäre auch hiermit einverstanden gewesen. Das haben wir nun aber abgelehnt. Also eine eher schwierige Lage.
Da es keine Einigung gibt für ein Modell, für das man die Öffnungsklausel ziehen würde, ist das Ergebnis, dass wir beim Bundesmodell bleiben.
Kurzüberblick über die Modelle
Bundesmodell
Grundsteuer wird errechnet auf Basis eines Immobilienwertes, der berechnet wird aus Fläche, Bodenrichtwert, Mietniveaustufe der Gemeinde, Immobilienart und Gebäudealter. Weiter gibt es einen Abschlag von 25% für soziales, kommunales & genossenschaftliches Wohnen.
Das Bundesmodell ist ein grundsätzlich gerechtes wertbasiertes Modell, das die Anforderungen des BVerfG vernünftig umsetzt. In der Umsetzung bietet es sich an, weil das Land die Programmierkosten dafür in jedem Fall im Rahmen des Länderverbundes tragen muss.
Ein Nachteil ist, dass sich der Faktor des Gebäudealters stark in der Formel niederschlägt und eine der Immobilienlage angemessene Wertberücksichtigung teilweise stark abdämpft und zudem tendenziell Wohnen im Vergleich zu Gewerbe teurer macht. Ein Makel, der allerdings veränderbar ist. Ein weiterer Nachteil ist, dass es vergleichsweise kompliziert ist mit relativ vielen notwendigen Angaben in der Steuererklärung. Zumindest zu Beginn werden diese voraussichtlich noch nicht automatisiert erfasst werden können.
Bodenwertmodell BaWü
Grundsteuer wird errechnet aus dem Bodenrichtwert und der m²-Fläche des Grundstücks (das Gebäude also ignoriert), mit einem zusätzlichen Abschlag für Wohnimmobilien.
Dieses Modell ist unser grüner Favorit: Es ist gerecht, weil es voll wertbasiert ist und dazu noch bestechend einfach und innovativ. Durch die Nichtberücksichtigung von Gebäudeflächen werden flächensparsame Wohnformen wie Mehrfamilien- und Mietshäuser automatisch begünstigt. Das hat einen positiven Effekt auf Wohnungsmarkt und Klimaschutz und schiebt Brachflächenspekulation einen Riegel vor. Das macht es auch zum Modell der Wahl von Mieterbund und Naturschutzverbänden.
Bayerisches Flächenmodell
Grundsteuer wird errechnet allein aus der m²-Fläche von Grundstück und Gebäude.
Dieses Modell hat den Vorteil, dass es sehr einfach ist: Von den Angaben in der Steuererklärung genauso einfach wie das Modell von BaWü und Hessen, und beim Umsetzungsaufwand ist es sogar das einfachste Modell von allen.
Allerdings ist es unfassbar ungerecht: Die Grundsteuer wird völlig unabhängig von Lage und Immobilienwert errechnet. Damit ist es das Lieblingsmodell von Wohnungswirtschaft und Grundeigentümerverbänden. Das Modell ist auch eine grundsätzliche Abkehr von der vermögensbezogenen Grundsteuer und damit eine mindestens fragwürdige Umsetzung des BVerfG-Urteils.
Hessisches Flächen-Lage-Modell
Grundsteuer wird errechnet auf Basis der m²-Fläche von Grundstück und Gebäude, basiert also auf dem Modell von Bayern, jedoch modifiziert mit einem Lagefaktor, der die Abweichung des Bodenrichtwerts des Grundstücks vom durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde widerspiegelt. Das Ergebnis wird stark gedämpft, so dass es nur eine sehr geringe Spreizung zwischen guter und schlechter Lage gibt.
Das Hessenmodell ist weniger gerecht als das Bundesmodell und erst recht als das Bodenwert-Modell. Von den Besteuerungsergebnissen liegt es dem bayerischen Modell am nächsten. Von der Einfachheit der Steuererklärung und vom Umsetzungsaufwand ist es auf einer Stufe mit dem Bodenwertmodell.
Fazit
Wir bedauern sehr, dass es mit der FDP nicht möglich war, das Baden-Württembergische Bodenwertmodell anzuwenden. Da dieses Modell mit der FDP nicht zu vereinen war, bleibt es bei der Umsetzung des Bundesmodells. Dieses ist für uns eine akzeptable Lösung.
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