Was war das denn? So schnell wie die Diskussion um eine mögliche Fusion der Förde Sparkasse im Spätsommer aufkam, so schnell erlosch sie kurz vor Jahresende auch wieder. Ein kurzes, aber spannendes finanzpolitisches Stück, das auch nach der kürzlichen Absage eine nähere Bewertung verdient.
Hintergrund
Durch die geringen Zinsen und relativ hohen Regulierungskosten steht das Geschäftsmodell der Sparkassen in Deutschland unter besonderem Druck. Eine Reaktion darauf sind zunehmende Fusionen von Sparkassen. Auch die Förde Sparkasse (Bilanzsumme etwa 7,8 Mrd. €) und die Sparkasse Mittelholstein AG (Bilanzsumme etwa 2,7 Mrd. €) erwägten eine Fusion zu einer der 20 größten Sparkassen deutschlandweit. Das Besondere hierbei war, dass am Ende der Fusion eine Aktiengesellschaft stehen sollte statt einer Anstalt öffentlichen Rechts. Von bundesweit 380 Sparkassen sind fünf als Aktiengesellschaft organisiert, drei von ihnen befinden sich in Schleswig-Holstein. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) kritisiert die Pläne und befürchtet einen noch größeren Einfluss der HASPA Finanzholding in Schleswig-Holstein. Zudem hält der DSGV die Pläne für unrechtmäßig. Durch eine AG könnte die Sparkasse allerdings ihre Eigenkapitalsituation deutlich einfacher verbessern als eine AöR. Die ökonomischen Interessen sind also durchaus offensichtlich.
Bürgersparkasse
Die Bezeichnung des neuen Instituts als „Bürgersparkasse“ ist ein Marketingtrick und hätte mit der Realität nichts zu tun. Niemand würde sich Anteile der neuen Sparkasse so einfach kaufen können wie andere Aktien. Es hätte einen marginalen Anteil von privaten Anteilseigner:innen gegeben, die aus der Tradition der Sparkasse Mittelholstein AG resultieren.
Private Sparkasse
Eine Aktiengesellschaft ist nicht gemeinwohlorientiert. Natürlich kann man sich weiterhin blumige Satzungen geben und in der Region engagieren. Den Auftrag einer Sparkasse im klassischen Sinne hat man jedoch nicht mehr. Die Aufgaben von privaten und öffentlich-rechtlichen Sparkassen werden im Sparkassengesetz klar definiert (§2 und §32). Bei einer AöR heißt es:
„Sie unterstützt dadurch die Aufgabenerfüllung der Kommunen im Wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich“
Bei einer privaten Sparkasse fehlt dieser Satz und damit auch diese Verpflichtung.
Regionalitätsprinzip
Das Prinzip, dass jede Sparkasse nur in ihrem jeweiligen regionalen Geschäftsbereich tätig ist, ist entscheidend für das Sparkassenwesen. Eine Aktiengesellschaft ist – im Gegensatz zu einer AöR – an dieses Prinzip ebensfalls nicht gebunden. Auch wenn sich eine AG dies in die Satzung schreiben würde, wäre dies leicht änderbar. Es ist juristisch unstrittig, dass eine AG nicht gesetzlich zu einem Regionalitätsprinzip verpflichtet werden kann.
Haltefristen
Wäre es zu einer Fusion gekommen, wäre es dringend notwendig gewesen, dass die kommunalen Anteilseigner:innen mit langen Haltefristen verpflichtet würden auch in Krisenzeiten ihre Anteile nicht zu veräußern.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Es ist umstritten, ob eine Fusion überhaupt rechtens gewesen wäre. In Frage steht etwa, ob Kommunen überhaupt gemäß der Gemeindeordnung an privaten Banken beteiligt sein dürfen.
Fazit
Die Sparkassen sind eine wichtige Partnerin für unsere Wirtschaft, Kultur und Kommunen in der Region. Hierin liegt die Stärke der Sparkassen und des Sparkassenwesens. Wir erkennen die Herausforderungen in der aktuellen Zeit an und müssen sicherstellen, dass Sparkassen auch künftig als diese Partnerinnen bestehen können.
Eine Aktiengesellschaft ist allerdings nicht gemeinwohlorientiert, das ist selbsterklärend. Nebelkerzen um Bürgersparkassen und Ähnlichem können über diese Tatsache nicht hinwegtäuschen. Vielleicht aber ist dies ein guter Anlass, mal wieder genauer über die Gemeinwohlorientierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu sprechen.
Eine Fusion wäre nur mit Akzeptanz des Finanzstandortes Schleswig-Holstein möglich gewesen. Gerade etwaige (klumpen) Risiken durch die Fusion bedeuten auch, dass andere Sparkassen mitdiskutieren wollen. Diese Akzeptanz gab es nicht.
Es braucht keine Wildwest-Sparkasse, die in anderen Geschäftsgebieten herumwildert. Was wir eher brauchen, ist eine stärkere Absicherung des Regionalitätsprinzips.
Die Sparkasse darf zudem kein Spekulationsobjekt in schlechten Zeiten werden. Darum müssten die Kommunen als Anteilseigner:innen wirksame Haltefristen vereinbaren.
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