Der Landtag hat ein neues Hochschulgesetz beschlossen.
Zuvor gab es eine Anhörung unterschiedlicher hochschulpolitischer Akteure im Ministerium und anschließend wurde ein Gesetzesentwurf des Wissenschaftsministeriums in einer ersten Lesung im Landeshaus vorgestellt. Darauf folgte ein parlamentarisches Anhörungsverfahren und im weiteren Verlauf entschieden sich die Abgeordneten der Regierungskoalition für Änderungen am Gesetzesentwurf des Ministeriums. Dieser Prozess dauerte insgesamt etwa drei Jahre.
So entstehen Gesetze. So entstehen sie beinahe jedes Mal und so ist unser System der parlamentarischen Demokratie ausgelegt. Die Legislative liegt in den Händen der von der Bevölkerung gewählten Abgeordneten.
Eigentlich ist ein solches Verfahren an sich keine Nachricht wert. Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes offenbar schon, wenn die Präsidien der Hochschulen ihre Hegemonie bröckeln sehen. Konkret geht es um drei Änderungen, an denen sich die Landesrektorenkonferenz gestört fühlt:
1.) Ethikkommission: Bei aller Freiheit der Forschung gibt es auch moralische Grenzen. Fachbereiche wie die Volkskunde und Medizin beispielsweise haben diese Notwendigkeit in der Geschichte immer wieder unter Beweis gestellt und einen eigenen Moralkodex entwickelt. An den Hochschulen des Landes soll daher eine Ethikkommission eingerichtet werden, um den das Verantwortungsbewusstseins in der Wissenschaft zu stärken. Eine Pflicht, über jedes Drittmittelprojekt einen Bericht zu verfassen, besteht nicht. Auch wenn Prof. Dr. Lutz Kipp (Präsident der CAU Kiel) und Daniel Günther (CDU) dies unisono allzu gerne behaupten. Die Ethikkommission muss zunächst nur eine Liste der Projekte vorgelegt werden. Weitere Schritte können dann folgen. Wäre dem nicht so, wäre das Gremium sinnlos.
2.) Erweiterter Senat: Der akademische Senat ist das höchste Gremium der Universität. Aus verfassungsrechtlichen Sorgen um die Freiheit von Lehre und Forschung gibt es in diesem Gremium stets eine absolute Mehrheit durch die Statusgruppe der Professor*innen. Außerdem – allerdings in deutlich geringerer Anzahl – sind dort auch Studierende und der wissenschaftliche sowie nicht wissenschaftliche Mittelbau vertreten. Durch das neue Hochschulgesetz besteht jetzt die Möglichkeit in einem erweiterten Senat, in dem diese absolute Mehrheit der Professor*innen nicht mehr besteht, einzelne Entscheidungen gerechter zu fällen. Fragen der Freiheit von Forschung und Lehre sind weiterhin ausgenommen. Den Präsidien der Hochschulen und der Opposition fühlen sich vordergründig von der Größe des Gremiums gestört. Tatsächlich waren sie auch während der Anhörung stets gegen einen nennenswerten Ausbau der Rechte von Studierenden und Mitarbeiter*innen im akademischen Senat.
3.) Anwesenheitspflicht: Vom Hochschulgesetz in NRW inspiriert, möchte auch das neue HSG in Schleswig-Holstein die Anwesenheitspflicht lockern. Damit ist sie allerdings längst nicht gänzlich abgeschafft. Beispielsweise in Übungen, Praktika und Sprachkursen wird sie weiterhin bestehen. In Vorlesungen besteht sie schon heute in der Regel nicht. Die neue Regelung konzentriert sich auf die Seminare, in denen die bloße physische Anwesenheit nicht mehr als Leistung gesehen wird. Zurzeit steht es Studierenden zu, zwei Mal im Semester in einem Kurs zu fehlen. Ob sie für das Fehlen gute Gründe oder ein Attest haben, spielt dabei keine Rolle. Nach dem dritten Fehltag fliegt man aus dem Kurs. Natürlich gibt es Dozierende, die auch mal ein Auge zudrücken, aber es gibt eben auch welche, die dies nicht tun. Hier sind Studierende der Unberechenbarkeit der Willkür ausgesetzt. Eine Willkür, die dramatische Konsequenzen haben kann, etwa wenn die fehlenden Leistungspunkte dazu führen, dass der Bafög-Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann und einem urplötzlich die finanzielle Lebensgrundlage entzogen wird. Die Befürchtung von Opposition und Landesrektorenkonferenz: Dann kommt ja keiner zu den Seminaren. Hier werden Studierende, die meistens Anfang 20 sind, die Steuern zahlen, arbeiten gehen und wählen dürfen, wie Grundschulkinder behandelt. Für Christopher Vogt (FDP) handelt es sich dabei um ein „Verbot der Anwesenheitspflicht“, ein schmerzlicher Versuch in dieser Maßregelung einen liberalen Kern verteidigen zu wollen. Tatsächlich sollte man lieber auf die Souveränität erwachsener Studierender vertrauen.
Und das wars. Diese drei Punkte wurden in der letzten Anhörung im Landtag von unterschiedlichen Gruppen gefordert. Etwa von Gewerkschaften und Studierenden. Wenn Uli König (Piraten) dann davon spricht, dass man hier „Partikularinteressen“ vertritt, offenbart es eine fragwürdige Perspektive auf die Universitäten. Mitarbeiter*innen und Studierende sind die mit Abstand größten Statusgruppen an den Hochschulen. Ohne sie ist das Gebilde „Hochschule“ nicht denkbar. Die Hochschulen sind nunmal mehr als die Summe ihrer Präsidien, auch wenn dieser Wechsel in der politischen Kultur den Präsident*innen der Hochschulen weh tut.
Dass sich aber Abgeordnete, wie Daniel Günther (CDU) ernsthaft im Plenarsaal des Landhauses an den Redepult stellen und sagen, man hätte den Entwurf des Ministerium übernehmen sollen und kritisieren, dass die Fraktionen anschließend noch Veränderungen vorgenommen haben, ist eine Bankrotterklärung an das parlamentarische System. Ausgesprochen von einem Parlamentarier.
Über allem steht die Kritik am Dialog der Küstenkoalition. Dieser Vorwurf entwickelt sich als billiges Argument für all die, dessen Interessen sich nicht durchgesetzt haben. Man habe nie über die neu im Gesetz aufkommenden Punkte diskutiert. Dieser Vorwurf ergibt nur dann Sinn, wenn man sich in den vergangenen drei Jahren im Forderungsmonolog ergossen hat. Denn der Landtag hat nicht nur die Präsidien um Stellungnahme gebeten, sondern auch andere: ASten, Gewerkschaften, Hochschulgruppen und viele mehr. Und diese Gruppen haben nunmal ebenfalls Forderungen geäußert. Forderungen nach einer Ethikkommission, einem erweiterten Senat und der Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Und diese Forderungen waren auch im Bildungsausschuss Teil der Debatte.
In der Politik ist es manchmal wie in der Uni: Anwesenheit alleine reicht nicht, manchmal muss man nunmal auch zuhören und zuhören wollen!
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