Nun ist schon Januar und wir haben immer noch keinen Haushalt für 2021. Das ist ungewöhnlich, aber möglich.
Eigentlich kann man seinen Kalender nach dem Haushaltsverfahren stellen. Im Mai gibt es eine Steuerschätzung über die zu erwartenden Einnahmen des Landes. Darauf aufbauend veröffentlicht die Landesregierung schließlich im Sommer den Haushaltsentwurf des Folgejahres. Im Spätsommer diskutieren wir ihn in erster Lesung im Landtag. Über den Herbst folgen die Haushaltsberatungen und Verhandlungen in der Koalition bezüglich weiterer Änderungen des Haushaltes und im Dezember steht dann der endgültige Beschluss des Haushaltes im Landtag an. Aber in diesem Jahr ist es anders.
Durch die Covid-19-Pandemie war eine belastbare Steuerschätzung im Mai 2020 kaum möglich. Auch die Sonderschätzung im September steht auf tönernen Füßen. Dennoch müssen wir mit dem arbeiten, was wir an Daten vorliegen haben. Diese besondere Ausnahmesituation ist jedoch der Grund warum sich das Haushaltsverfahren bei uns in Schleswig-Holstein merklich verzögert. Ganz neu ist das nicht; immerhin gab es eine solche Verzögerung in der Vergangenheit schon oft. Zuletzt beim Haushalt 2018, welcher ebenfalls mit einigen Monaten Verzögerung beschlossen wurde, damit die neue Regierung nach der Landtagswahl im Mai 2017 eigene Schwerpunkte setzen kann.
Aber wo stehen wir zurzeit genau? Hier der Überblick:
- Die Beratung der Fragen zum Haushaltsentwurf an die Regierung sind abgeschlossen.
- Die Haushaltsanträge sind formuliert und werden jetzt im Detail in den Fraktionen, dann in der Koalition und schließlich öffentlich diskutiert.
- Bis zur ersten Februarwoche werden wir uns in der Koalition auf einen gemeinsamen Haushalt einigen.
- Außerdem wird auch die Regierung noch über die sogenannte Nachschiebeliste Änderungen an ihrem Haushaltsentwurf vornehmen. Diese wird vermutlich am 21. Januar dem Finanzausschuss zugeleitet.
Am 24. Februar steht dann im Landtag der Beschluss des Haushaltes für das Jahr 2021 an. Bis dahin befinden wir uns für dieses Jahr seit dem 01. Januar in der sogenannten “vorläufigen Haushaltsführung”.
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