Seit 1955 erstellt der Arbeitskreis Steuerschätzung als Beirat des Bundesministeriums der Finanzen zwei Mal im Jahr eine Steuerschätzung. In diesem Jahr ist das anders. Denn statt wie bisher im Mai und November einen Einblick in die erwarteten Steuereinnahmen zu ermöglichen, tritt der Expert*innenkreis in diesem Jahr drei Mal zusammen. Grund dafür sind die großen Ungewissheiten unter denen die Steuerschätzung im Mai 2020 entstehen musste.
Aber wie passiert das eigentlich? Alle Steuerschätzungen basieren auf den gesamtwirtschaftlich Eckdaten der Bundesregierung. Dabei wird die Wirtschaftsentwicklung kurzfristig, langfristig und das Produktionspotenzial projiziert. Wie genau die Jahresprojektion der Wirtschaftsentwicklung entsteht, könnt ihr hier nachschauen (.pdf, siehe Kapitel II).

In einem zweiten Schritt erstellen dann acht Mitglieder, nämlich
unabhängig voneinander eigene Schätzungen für jede Einzelsteuer. Dabei wenden alle Mitglieder eigene Methoden an um ihre Modelle zu erstellen; sie unterliegen dabei keinen Vorgaben. Das bedeutet, dass der Arbeitskreis Steuerschätzung kein fest installiertes Prognoseinstrumentarium anwendet.
Die angewandten Methoden gehören allerdings meist zu den sogenannten „indirekte Methoden“. Das heißt: Eine Steuer wird nicht aus ihrer eigenen Entwicklung heraus prognostiziert, sondern entsteht unter Rückgriff auf die Prognose von Hilfsgrößen. Wer sich dafür im Detail interessiert, schaut am besten hier (.pdf, S. 161 ff. inkl. Elastizitätsmethode und zahlreichen Formeln).
Aber zurück zum Verfahren: Auf Grundlage der vorliegenden acht Schätzungen wird dann in der Arbeitsgruppe so lange diskutiert bis man sich einigt.
Regionalisierung
Im Anschluss an diese bundesweite Schätzung erfolgt die Regionalisierung der Steuerschätzung. Für uns natürlich besonders wichtig. Denn dann setzt sich das Bundesministerium der Finanzen mit den Landesfinanzministerien noch im Unterausschuss Regionalisierung zusammen. Hier wird das vom Arbeitskreis geschätzte Steueraufkommen auf die einzelnen Länder heruntergerechnet. Der Unterausschuss behandelt dabei Probleme und trifft ggf. Vereinbarungen über die Aufteilung der Schätzung.
Schreibe einen Kommentar